Flügelschlag
Das #ECHTINAKINDERGARTEN Blog
19
Nov 2019

Tag der Kinderrechte am 20. November


Dass Kinder festgeschriebene Rechte haben, leuchtet sofort und selbstverständlich ein. Schließlich brauchen sie Zeit, Raum, Zuwendung und Förderung für ihre Entwicklung. Sie sollen außerdem an dieser Welt, die von Erwachsenen verwaltet wird, teilhaben können – und müssen manchmal auch vor ihr geschützt werden. 

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 spiegelt all das wider. Doch bis diese in ihrer heutigen, modernen Form verabschiedet wurde, war es ein langer Weg. Ihr voraus ging ein bald 200 Jahre dauernder Entwicklungsprozess, von der Aufklärung im Geiste der Französischen Revolution über den polnischen Pädagogen Janusz Korczak in den 1920er-Jahren bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kurz nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus dieser ging schließlich die „Erklärung der Rechte des Kindes“ von 1959 hervor, die erstmals nicht nur den Schutz, sondern auch das Wohl von Kindern formulierte. 

Im „Internationalen Jahr des Kindes“ 1979 schlug dann Korczaks Heimatland Polen der UN-Vollversammlung vor, jene Erklärung durch ein noch weiter reichendes und verbindlicheres Regelwerk zu ersetzen. Zehn Jahre später hatte sich die Weltgemeinschaft auf die Kinderrechtskonvention geeinigt. 

Anlässlich des 30. Welttags der Kinderrechte am 20. November 2019 hat Christoph Gehre für INA.KINDER.GARTEN und INA.KINDER.GARTEN Berlin ein Plakat gestaltet, das an alle Kitas der beiden Träger verteilt wurde. 

Wenn auch Sie das Plakat für pädagogische Zwecke nutzen möchten, können Sie es gerne hier herunterladen und ausdrucken.