Flügelschlag
Das #ECHTINAKINDERGARTEN Blog
13
Jul 2017

Prävention und Kinderschutz

Der neu herausgegebene Handlungsleitfaden „Prävention und Kinderschutz“ befasst sich zum einen mit Maßnahmen der Prävention bei INA.KINDER.GARTEN und regelt zum anderen übergreifende Verfahren zum Schutz des Kindeswohls. Das Trägerkonzept zum Kinderschutz und der Handlungsleitfaden bieten Orientierung für diesen komplexen Arbeitsbereich und tragen dazu bei, dass sich jede und jeder Einzelne mit dem gesetzlichen Schutzauftrag des Wohls jedes Kindes auseinandersetzt.

Der Leitfaden wurde von Regine Schallenberg-Diekmann, den ausgebildeten Kinderschutzfachkräften im Trägerbereich, die ihre besondere Fachkompetenz aktiv einbrachten, und Katja Winkelmann im Rahmen der trägerinternen Kinderschutz-AG erarbeitet. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält ein eigenes Exemplar dieses Handlungsleitfadens, der vor allem im Alltag eine Unterstützung bieten soll.

Vorgaben, die für alle Kitas des Trägers gelten, wurden zu verschiedenen Themenbereichen formuliert. So sind die Inhalte Partizipation von Kindern, Beschwerdemanagement für Kinder und Sexualpädagogik unter dem Punkt pädagogische Prävention gefasst. Die Persönliche Erklärung zum Kinderschutz als Selbstverpflichtung, die alle Mitarbeiter*innen mit ihrem Arbeitsvertrag unterschreiben sowie die Thematisierung des Themas bereits bei Einstellungsgesprächen bilden erste präventive Maßnahmen, um für das Thema zu sensibilisieren.

Die Sicherheit in der Kita betrifft sowohl die Aufsichtspflicht im Gebäude und im Garten, als auch außerhalb der Einrichtung. So werden u.a. die Themen Weglaufen von Kindern und Abholberechtigungen vertieft. Welche Aufgaben die Kita bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in Familie und Umfeld zu beachten hat, wird in einem Kapitel gesondert thematisiert. So geht es zum einen um die verschiedenen Formen von Gewalt aber auch um mögliche Gefährdungssituationen wie z.B. Gewalt zwischen Eltern. Trotz aller Präventionsmaßnahmen ist es möglich, dass Vorwürfen gegen Mitarbeiter*innen erhoben werden. Für den Umgang und die Bearbeitung dessen wurden Vorgaben formuliert. Die Beschreibung der verschiedenen Rollen und Aufgaben im Träger bieten den beteiligten Personen Orientierung. Ein eigenes Kapitel ist den internen und externen Kinderschutzfachkräften gewidmet, um u.a. die Aufgaben und die fachliche Verantwortung sowie den Verfahrensablauf zu beschreiben.

Darüber hinaus geht es immer um die Einhaltung des Datenschutzes im Verhältnis zum Kooperationsgebot. Mit den verschiedensten Institutionen kooperieren wir im Rahmen des Kinderschutzes. Dazu gehören u.a. das Jugendamt, das Gesundheitsamt, die Kita-Aufsicht und die Polizei.

Der Handlungsleitfaden bietet eine erste Orientierung in diesem weiten Feld. Jede Kita beschreibt darüber hinaus in ihrer Kita-Konzeption einen Teil zur Umsetzung des Kinderschutzes, der Partizipation, des Beschwerdemanagements und der Sexualpädagogik.