Nov 2015
Klarstellung: „Gewinnrücklagen“ sind keine Spareinlagen
In ihrer Pressemitteilung vom 2. November 2015 zur von ihr als gescheitert erklärten Schlichtung behauptet die GEW Berlin, der Träger INA.KINDER.GARTEN erwirtschafte mit den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnrücklagen „Jahr für Jahr Überschüsse in Millionenhöhe“. Weiterhin suggeriert sie, dass es sich hierbei um angesparte Gelder handelt, die die Geschäftsführung dem Personal vorenthält. Der Vorwurf der Veruntreuung von öffentlichen Mitteln ist ebenfalls zwischen den Zeilen zu lesen.
„Gewinnrücklagen“ sind eine vom Handelsgesetzbuch vorgeschriebene bilanztechnische Größe. Was sie bedeutet, versteht die GEW Berlin trotz unserer wiederholten Erläuterungen im Rahmen der Tarifverhandlung offenbar nicht.
INA.KINDER.GARTEN weist zum 31.12.2014 Gewinnrücklagen von ca. 5,8 Mio. Euro aus. Dieser Betrag ist im Wesentlichen für längst erfolgte, notwendige und in der Bilanz „aktivierte“ Sanierungen und Umbauten in den Kitas von INA.KINDER.GARTEN verwendet worden.
Über wie viel Geld INA.KINDER.GARTEN wirklich verfügen kann, zeigt sich weder an diesen sogenannten Gewinnrücklagen noch am rechnerischen Jahresüberschuss, sondern ausschließlich am Kassenbestand in der Bilanz.
Der Kassenbestand von INA.KINDER.GARTEN entspricht in etwa den Personalkosten eines Monats. Ein Kassenbestand in dieser Höhe ist bei unserer Unternehmensgröße unbedingt notwendig, damit wir beispielsweise im Fall einer eventuell verspäteten Zahlung der Mittelgeber trotzdem pünktlich die Gehälter unserer Mitarbeiter begleichen können – ohne dabei in die Gefahr einer Insolvenz zu geraten und so 450 Arbeitsplätze zu gefährden.