Flügelschlag
Das #ECHTINAKINDERGARTEN Blog
18
Apr 2011

Betriebsvereinbarung zur Qualitätssicherung und -entwicklung

Betriebsrat und Geschäftsführung von INA.KINDER.GARTEN haben eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, die für jede Erzieherin und für jeden Erzieher in einer Vollzeittätigkeit individuelle Arbeitszeiten von zwei Stunden wöchentlich für Dokumentation, Führen des Sprachlerntagebuchs und Schreiben von Lerngeschichten, Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsgesprächen, individuelle Vor- und Nachbereitung, Lesen von Fachliteratur etc. vorsieht. Der Zeitrahmen für diesen Teil der so genannten “mittelbaren pädagogischen Arbeit” richtet sich bei Teilzeitkräften zum einen nach dem Umfang ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und zum andern nach den von ihnen übernommenen Aufgaben.

Diese Arbeiten werden grundsätzlich in der Kita erbracht; dafür stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern PC-Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Nutzung der im Erzieherteam vereinbarten Zeiten für Qualitätssicherung und -entwicklung sind das Recht und die Pflicht aller pädagogischen Fachkräfte bei INA.KINDER.GARTEN. Ihre Nutzung ist notwendig, um die Sicherung der pädagogischen Qualität zu gewährleisten. Jedoch geht die Gewährleistung der kontinuierlichen Förderung der Kinder jederzeit vor.

Die Betriebsvereinbarung tritt am 1. Mai 2011 in Kraft. Sie sieht eine einjährige Erprobungszeit vor, zu deren Ende die dokumentierten Erfahrungen ausgewertet werden.