Flügelschlag
Das #ECHTINAKINDERGARTEN Blog
04
Jul 2007

Qualität nicht nur auf dem Papier!

Offener Brief zu den Auswirkungen des Kitareformgesetzes

Bildung für alle von Anfang an – das ist mittlerweile das erklärte Ziel aller Parteien. Mehr und vor allem bessere Kitaplätze müssen her – darin sind sich alle einig: das soll die Integrationsprobleme lösen helfen, für mehr Teilhabegerechtigkeit und Chancengleichheit und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen.

Das Land Berlin hat sich zum Vorreiter gemacht und ein ehrgeiziges Bildungsprogramm verabschiedet. Es soll möglichst vielen Kindern zu einer besseren frühkindlichen Förderung verhelfen. Tatsächlich passiert das Gegenteil: Immer weniger Kinder bekommen Vollzeitplätze bewilligt, der Personalschlüssel verschlechtert sich weiter, die Qualität der Kitabetreuung sinkt. Was nützen kostenlose Kitaplätze, wenn sie weder den Bedürfnissen der Kinder noch der Eltern gerecht werden?

„Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz darf in Bezug auf die Aufenthaltsdauer (Betreuungszeit) nicht von der Arbeitssituation der Eltern abhängig gemacht werden. Eltern müssen entscheiden können, unabhängig ob sie arbeitslos, teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind, wie lange ihr Kind einen Kindergarten besucht“ – so steht es im 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung.

In Berlin entscheiden jedoch nicht die Eltern, sondern die Jugendämter. Sie bewilligen oder verwehren Kitaplätze – und gehen dabei immer rigider vor. Grundlage dafür ist das Kindertagesförderungsgesetz und die nachgeordneten Rechtsverordnungen, mit denen das Abgeordnetenhaus 2005 paradoxer weise zugleich das Berliner Bildungsprogramm beschlossen hat.

Spätestens zum 3. Geburtstag des Kindes erfolgt die Überprüfung von Amts wegen. Die Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind auch tatsächlich Anspruch auf einen Vollzeitplatz (7-9 Stunden) hat. Ist ein Elternteil nicht oder unregelmäßig berufstätig, dann geht das Jugendamt in der Regel davon aus, dass das Kind ebenso gut zu Hause betreut werden kann und streicht die Ansprüche des Kindes auf einen Teilzeit- (5-7 Stunden) oder gar einen Halbtagsplatz zusammen. Verschärft wird diese sogenannte Bedarfsprüfung dadurch, dass die finanziellen Mittel der Jugendämter für die Vergabe von Kita-Gutscheinen gedeckelt sind.

Die Bedarfsprüfung konterkariert nicht nur alles, was politisch angeblich gewollt ist. Sie hat auch ganz konkrete negative Auswirkungen für alle Beteiligten: für das Kind und seine Eltern, aber auch für die Erzieherinnen und die gesamte Kita-Gruppe.

Das Kind wird aus seinem gewohnten Lebensumfeld in der Kita herausgerissen: plötzlich muss es früher nach Hause als die anderen, kann bei Nachmittagsunternehmungen nicht mehr dabei sein. Das Kind bekommt weniger individuelle Förderung, da dafür am Vormittag nicht genug Zeit bleibt. Das trifft Migrantenkinder und Kinder aus sozial schwachen Familien besonders hart: Sprachförderung ist nur noch sehr eingeschränkt möglich, wenn das Kind keinen Vollzeitplatz mehr hat – und das, obwohl Sprachförderung eines der wichtigsten Ziele des Berliner Bildungsprogramms ist und mit einem Spachlerntagebuch begleitet wird.
Die Eltern haben weniger Freiraum, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf voranzutreiben, um Arbeitsaufträge anzunehmen oder um sich um ihre kleineren Kinder zu kümmern. Das trifft insbesondere Selbständige und andere Menschen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten hart sowie Frauen, die nach einer Babypause wieder in den Beruf zurückkehren, bzw. die ihre Babypause für eine berufliche Neuorientierung nutzen wollen.
Da der Personalschlüssel nicht einfach von der Zahl der belegten Plätze abhängt, sondern vom Betreuungsumfang, also den Stunden, die ein Kind jeweils Anspruch auf Kitabetreuung hat, sinkt mit jedem Kind, das seinen Vollzeitplatz verliert, die Zahl der Erzieherstunden. Das bedeutet: auch die Arbeitszeit der Erzieherinnen muss reduziert werden. Um das zu verhindern, nehmen manche Kitas zusätzliche Kinder auf. Die Folge: immer weniger Erzieherinnen sind für immer mehr Kinder zuständig. Die Arbeitsbelastung steigt, während die Qualität der Betreuung sinkt.

Damit nicht genug:
Die Erzieher-Kind-Relation verschlechtert sich bereits mit dem vollendeten zweiten Lebensjahr eines Kindes. Mit dem 3. Geburtstag wird sein Erzieheranteil unabhängig von der Bedarfsprüfung erneut reduziert, es hat also noch weniger Anspruch auf Betreuerstunden. Allein diese Maßnahme führt dazu, dass beispielsweise eine 24köpfige Gruppe von Kindern Jahrgang 2004 zum Jahresende nur noch Anspruch auf 2,35 Erzieherinnen hat. Will die Kita die Arbeitsplätze der Erzieherinnen halten, muss sie weitere Kinder aufnehmen. Ergebnis: ein Betreuungsschlüssel von 1:10 oder sogar noch schlechter, wenn nicht alle Kinder ganztags gefördert werden. Internationale Studien empfehlen bei Kindern in diesem Alter einen Betreuungsschlüssel von 1:4!

Bereits heute bevorzugen die Kitas Kinder mit Anspruch auf einen Vollzeitplatz: nur so können sie einen Personalschlüssel erzielen, mit dem sich vernünftig arbeiten lässt. Das befördert die soziale Segregation: die besten Kitas mit den längsten Wartelisten können sich die Kinder vollbeschäftigter Eltern aussuchen, während Kinder aus sozial schwachen Familien außen vor bleiben oder in Kitas landen, in denen kaum Förderung stattfindet.

Wir sind froh über alles, was unseren Kindern in den Kitas trotz schwieriger Rahmenbedingungen vermittelt wird. Wir wollen nicht zulassen, dass die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher noch weiter verschlechtert werden. Die Kitas brauchen mehr, nicht weniger Personal, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.

Deshalb fordern wir:

Bedarfsprüfung durchs Jugendamt abschaffen, Eltern selbst entscheiden lassen!
Koalitionsvertrag umsetzen, finanzielle Deckelung der Jugendämter aufheben!
Mehr qualifiziertes Kita-Personal, um Bildungsprogramm umsetzen zu können!

Berlin, im Juli 2007
Kirsten Albert, Britta Brugger, Bettina Jarasch, Britta Kallmann, Silke Steinhilber (Eltern des INA-KINDER.GARTEN Dresdener Straße in Berlin-Kreuzberg)