Mai 2020
Stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung: Informationen für Eltern
Liebe Eltern,
seit dem 17. März 2020 sind auf Beschluss des Senats von Berlin die Kindertageseinrichtungen geschlossen. Seit diesem Datum organisieren wir als Träger zusammen mit den Leitungen und Teams eine Notbetreuung unter Beachtung der Zugangsregelungen, die die Senatsverwaltung Jugend vorgibt, der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Unfallkasse Berlin in Zeiten der Corona-Pandemie.
Wir können gut nachvollziehen, dass diese Zeit für Sie viele Herausforderungen und Schwierigkeiten mit sich gebracht hat. Und leider wird es in den nächsten Wochen weiterhin so sein, dass nicht alle Ihre Ansprüche und Erwartungen an die Kindertagesbetreuung umgesetzt werden können.
Wir als Träger müssen die zur Verfügung stehenden personellen und räumlichen Ressourcen so einteilen, dass alle Kinder perspektivisch wieder einen Zugang zur Kindertagesbetreuung erhalten. Die Senatsverwaltung hat ein Stufenmodell zur Erweiterung der Notbetreuung hin zu einem Regelbetrieb beschlossen. Dieses Modell umfasst sieben Stufen, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind.
Die Entscheidung zum Einstieg in die nächste Stufe der Erweiterung, sowie zu deren Ausgestaltung, wird auf Basis des Infektionsgeschehens und der organisatorischen Gegebenheit von der Senatsverwaltung getroffen.
Das bedeutet für uns als Träger und für jede einzelne Kita, dass jetzt ein System erarbeitet werden muss, dass folgendes gut miteinander verbindet:
- Die Kindergruppen sollen so klein wie möglich sein. Es sollen möglichst nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe betreut werden. Ist das nicht mehr möglich, wird es bei der zuständigen Kita-Aufsicht angezeigt.
- Die Gruppen sollen sich möglichst während der Betreuungszeit nicht durchmischen.
- Jede Gruppe soll von möglichst immer dem gleichen Team betreut werden.
- Jede Gruppe erhält einen eigenen Raum.
- Die Kinder sollen sich möglichst oft im Außengelände aufhalten.
- Die Kindergruppen sollen möglichst getrennte gruppenbezogene Wasch- und Toilettenbereiche nutzen.
- Alle, die sich gleichzeitig in der Einrichtung aufhalten, sollen sich möglichst wenig begegnen.
- Alle müssen sich an die geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen halten. Auf Abstand gehen, Händewaschen und die Husten- und Niesetikette einhalten. (siehe Anhang)
Damit dieses überhaupt nur gelingen kann, hat die Senatsverwaltung für Jugend auf der Grundlage der geltenden Eindämmungsverordnung festgelegt, dass alle Kinder einen Anspruch von maximal vier Stunden am Tag bzw. 20 Stunden in der Woche haben. Die organisatorische Umsetzung obliegt uns als Träger. Sofern sie als Eltern in systemrelevanten Bereichen z.B. der Gesundheit, Pflege oder öffentlichen Daseinsversorgung beschäftigt sind, können Sie einen darüberhinausgehenden Anspruch geltend machen.
Wir bitten Sie miteinander solidarisch zu sein und möglichst nur den Betreuungsumfang in Anspruch zu nehmen, den Sie unter Berücksichtigung Ihrer beruflichen Situation und der nach wie vor geltenden vorrangigen häuslichen Betreuung Ihres Kindes benötigen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mindestens 24 Stunden, bevor Sie die Betreuung für Ihr Kind benötigen, mit der Kitaleitung in Kontakt treten, die Eigenerklärung ausfüllen und je nach Stufe/systemrelevantem Beruf den Betreuungsumfang klären müssen.
Laut Musterhygieneplan der Senatsverwaltung (vom 12.05.2020) können „Kinder, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet sind, die Einrichtung nur besuchen, wenn eine entsprechende Bescheinigung des Kinderarztes vorliegt, die ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen enthält, die von der Einrichtung umsetzbar sein müssen“.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung, in Höhe von 23,00 € pro Monat und Kind, müssen Sie bezahlen, wenn Ihr Kind die Notbetreuung der Kindertagesstätte in Anspruch nimmt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine gute Absprache mit Ihnen und eine solide Planung Zeit brauchen. Ab Montag, dem 18. Mai, werden die Einrichtungen mit der Umsetzung der Stufe 2 der Erweiterung der Notbetreuung beginnen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kitaleitung.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen,
die Geschäftsstelle von INA.KINDER.GARTEN und Ihre Kitaleitung