Mrz 2020
Elterninformation zur Zahlung der Kitabeiträge
Sehr geehrte Eltern,
in dieser schwierigen Situation wissen wir Ihre Unterstützung sehr zu schätzen.
Wir danken Ihnen dafür, dass Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen und den pädagogischen Fachkräften damit die Möglichkeit geben, sich um die Kinder in der Notbetreuung zu kümmern. Aus diesem Grund möchten wir Sie heute wie folgt zum Thema Kitakosten informieren:
Die Zuzahlungen für Frühstück und Vesper müssen Sie im April 2020 nicht überweisen.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung, in Höhe von 23,00 € pro Monat und Kind, müssen Sie, gemäß Kindertagesförderungsgesetz [KitaföG) §26, auch im April 2020 an die Kita bezahlen. Dieser Betrag ist fester Bestandteil der Kitafinanzierung und nicht an die Öffnung der Kita bzw. an die Anwesenheit des Kindes geknüpft.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern gute Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Thiele
Leitung Rechnungswesen