Flügelschlag
Das #ECHTINAKINDERGARTEN Blog
03
Nov 2015

Schlichtung gescheitert: GEW schlägt 8,5 % Gehaltserhöhung aus

Beim zweiten Schlichtungstermin mit der GEW am 28. Oktober 2015 unter Leitung eines ehemaligen Landesarbeitsrichters hat die Gewerkschaft das Angebot der Geschäftsführung von INA.KINDER.GARTEN rigoros als völlig unzureichend abgelehnt. Der Schlichter sah sich außerstande, eine Schlichtungsempfehlung auszusprechen. Leider können wir derzeit nicht ausschließen, dass die Gewerkschaft zu weiteren Streiks aufrufen wird.

Von der Geschäftsführung angeboten wurden zuletzt eine Einmalzahlung von 500 € je Vollzeitkraft für 2014 und Gehaltserhöhungen von insgesamt 8,5 % in drei Stufen rückwirkend ab 1. September 2014 bis Ende Mai 2017. Das Angebot bezog sich auf sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem pädagogischen wie dem nicht-pädagogischen Bereich. Die Forderung der GEW umfasste neben der Einmalzahlung Erhöhungen in drei Stufen von zusammen 10,25 % bis Ende 2016.

Das Angebot der Geschäftsführung fußt auf Erhöhungen der Kostenblatts zur Finanzierung der Kinderbetreuung in Berlin für die Jahre 2014 bis 2016 ebenfalls in drei Stufen: für pädagogisches Personal in Höhe von insgesamt 7,59 % (= 3,48 % + 2,12 % + 1,99 %) und für Sachmittel, aus denen die Nicht-Pädagogen wie Köche, Hausmeister, Reinigungspersonal oder Mitarbeiter in der Verwaltung finanziert werden, in Höhe von voraussichtlich insgesamt 7 % (3,5 % + 2,5 % + voraussichtlich 1 %). Der Tarifvertrag von INA.KINDER.GARTEN mit der GEW basiert auf dem Prinzip der Gleichbehandlung, also darauf, dass sämtliche Mitarbeiter dieselbe prozentuale Erhöhung bekommen, auch wenn die Erhöhungen der Sachmittel für das nicht-pädagogische Personal deutlich niedriger ausfallen. Das ist möglich, weil sich die Personalmittel und die Sachmittel nach dem Willen des Berliner Senats gegenseitig decken dürfen.

Wir konnten das Angebot in dieser Höhe machen, auch wenn wir wissen, dass wir dafür an anderen Stellen noch sparsamer als bisher sein müssen. Unser Angebot hätte beispielhaft für die Erzieherinnen und Erzieher in Entgeltgruppe P3, Stufe C, eine Nachzahlung von mehr als 2.200 € für Vollzeitkräfte und eine Steigerung des Grundgehalts ab Januar 2016 von gut 160 € monatlich bedeutet. Eine weitere Steigerung von 2 % wäre zum September 2016 erfolgt.