Flügelschlag
Das #ECHTINAKINDERGARTEN Blog
07
Nov 2015

Fachkräfte für Kinderschutz in weiteren drei Kitas

§ 8a SGB VIII verpflichtet alle Träger dazu, den Schutzauftrag für Kinder verstärkt wahrzunehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine “insoweit erfahrene Fachkraft” hinzuzuziehen.

Drei unserer Leitungskräfte haben im November die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft abgeschlossen und stehen nun nicht nur ihren Kolleginnen und Kollegen in der eigenen Kita, sondern mit der erforderlichen fachlichen Distanz insbesondere auch in anderen Kitas mit Rat und Tat zur Seite. Sie unterstützen bei der Bearbeitung des berlineinheitlichen Einschätzungsbogens und beraten dazu, welche nächsten Schritte Bezugserzieher und Kitaleitung unternehmen können und sollten bzw. wann das zuständige Jugendamt einzubeziehen ist.

INA.KINDER.GARTEN kommt mit den drei neuen Kinderschutzfachkräften dem selbst gesteckten Ziel wieder ein großes Stück näher, in jeder Kita mindestens eine Kinderschutzfachkraft vor Ort zu haben. In der Regel qualifizieren sich Leitungskräfte, weil sie leichter als Unbeteiligte in anderen Kitas beraten können. In Einzelfällen sind es jedoch auch besonders interessierte Erzieherinnen und Erzieher.