Aug 2008
Berliner Senat erklärt Volksbegehren für unzulässig
Der Berliner Senat hat das vom Landeselternausschuss Kitas (LEAK) initiierte Volksbegehren für unzulässig erklärt, obwohl es in der ersten Phase von 66.181 Bürgern unterschrieben worden war. „Denn es verletzt die Budgethoheit des Parlaments“, sagte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) nach der Senatssitzung und betonte, dies sei eine formale, keine inhaltliche Entscheidung. „Nach der Landesverfassung sind Volksbegehren ausgeschlossen, die den Haushalt wesentlich und nachhaltig beeinflussen“, hieß es weiter. Burkhard Entrup vom LEAK kündigte umgehend eine Klage vor dem Verfassungsgericht an. Das Volksbegehren hatte knapp 100 Millionen Euro für zusätzliche Pädagogen und mehr Betreuung an Kitas gefordert. Der Senat rechnet nach einer eigenen Schätzung nun sogar mit Mehrkosten von 166 Millionen Euro. Seine Begründung: Wesentlich mehr Eltern würden ihre Kinder nun ebenfalls in die Kita schicken. Der Landeselternausschuss wies die Berechnung als „künstlich hochgerechnet“ zurück.
- Zur Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres
- Zur Pressemitteilung des Landeselternausschusses Kita (PDF)