Flügelschlag
Das #ECHTINAKINDERGARTEN Blog
03
Dez 2007

Betriebsvereinbarung Urlaub abgeschlossen

Die Betriebsvereinbarung regelt den Rahmen für die Urlaubsplanung der Beschäftigten der Kindertagesstätten und der Verwaltung von INA.KINDER.GARTEN.

Damit werden die Verlässlichkeit der Urlaubsplanung und Rechtssicherheit bei der Festlegung des Urlaubs gewährleistet.

Der Betriebsrat und die Geschäftsführung haben die Betriebsvereinbarung am 3. Dezember 2007 feierlich unterzeichnet.

Die Planung des Urlaubs geschieht grundsätzlich immer in der pädagogischen Verantwortung für die zu betreuenden Kinder und berücksichtigt im Sinne der gesetzlich verankerten Lebensweltorientierung (§22 SGB VIII) und des Trägerkonzeptes “Situationsansatz” die Belange der Kinder und ihrer Familien. In diesem Rahmen werden die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien so weit wie möglich in die Urlaubsplanung einbezogen. Die Geschäftsführung und der Betriebsrat bekennen sich zum Grundsatz der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Beschäftigten; dieser Grundsatz enthebt die Leitung nicht ihrer Gesamtverantwortung.