Flügelschlag
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05
Mrz 2024

Hauptstadtzulage: Freie Kita-Träger fordern Klarheit

Seit 2020 gibt es die Hauptstadtzulage, eine monatliche Extrazahlung in Höhe von 150 € für die Beschäftigten der Berliner Kitas in öffentlicher Trägerschaft. Um die Beschäftigten der freien Kita-Träger nicht schlechter zu stellen, wurde im vergangenen Jahr vereinbart, dass auch sie die Hauptstadtzulage erhalten sollen. Eigentlich – denn ob und wie diese Vereinbarung tatsächlich umgesetzt wird, ist weiterhin unklar.

Aus dem Berliner Senat kämen dazu gegensätzliche Informationen, so der Deutsche Kitaverband – der Bundesverband freier unabhängiger Kita-Träger, in dem auch INA.KINDER.GARTEN Mitglied ist – in einem aktuellen Statement. Nachdem die Tarifgemeinschaft der Länder im Dezember 2023 beschlossen hatte, die Hauptstadtzulage im neuen Tarifvertrag zu verankern, hieß es seitens der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales, die Ausweitung der Hauptstadtzulage auf freie Träger solle kommen, voraussichtlich ab Ende 2025. Im Widerspruch dazu hält dies die Senatsverwaltung für Finanzen laut Medienberichten für rechtlich unmöglich. Ein Entscheidung ist derzeit nicht in Sicht.

Sollte den Beschäftigten der freien Träger die Hauptstadtzulage weiterhin verweigert werden, wäre dies ein eindeutiger Verstoß gegen die tarifliche Vereinbarung, so der Deutsche Kitaverband. Er fordert den Senat auf, „dem verbindlichen Rechtsrahmen aus TV-L und RV-Tag Folge zu leisten und eine sofortige Überprüfung dieser Entscheidung zu veranlassen“. Anderenfalls werde „die Benachteiligung der freien Kita-Träger im Vergleich zu den Berliner Eigenbetrieben fortgesetzt – obwohl die freien Träger fast 80 Prozent aller Berliner Kitas betreiben.“ „Die freien Kita-Träger und ihre Mitarbeitenden brauchen eine verlässlich arbeitende Verwaltung und keine widersprüchlichen Informationen“, so Ali Bülbül aus dem Landesvorstand des Verbands. Neben dem Deutschen Kitaverband kritisieren auch andere Verbände sowie die Gewerkschaft ver.di das Vorgehen des Berliner Senats.