Beirat

Die Gesellschafter:innen der INA.KINDER.GARTEN gGmbH berufen einen Beirat, der dem Träger in allen Angelegenheiten der Gesellschaft beratend zur Seite steht. Satzungsgemäß sind die Mitglieder des Beirats jeweils für zwei Jahre im Amt. Die konstituierende Sitzung des aktuellen Beirats fand am 15. März 2016 statt.

Die wesentlichen Informationsrechte des Beirats sind in der Satzung der INA.KINDER.GARTEN gGmbH festgeschrieben.

Der Beirat hat ein Informationsrecht über grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Lage und Liquidität der Gesellschaft und über Geschäfte, die für die Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können. Diesem Informationsrecht wird durch einen jährlichen Bericht der Geschäftsführung an den Beirat über die Lage der Gesellschaft Rechnung getragen. Diese Berichte sind in der Regel in Textform zu erstatten. Sie sollen die wesentlichen Tatsachen enthalten. Die Berichte sind auf Verlangen des Beirats mündlich oder schriftlich – nach Wahl der Geschäftsführung – zu ergänzen. Bei wichtigem Anlass von erheblichem Ausmaß für die Lage der Gesellschaft berichten die Geschäftsführer dem Beirat unverzüglich in mündlicher oder schriftlicher Form.

Die Mitglieder des Beirats der INA.KINDER.GARTEN gGmbH (v. l. n. r.): Dr. Felix Bärstecher (Vorsitzender), Dr. Annette Dreier, Dr. Tal Pery