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Nachrichten
3. Dezember 2007
Betriebsvereinbarung Urlaub abgeschlossen
Die Betriebsvereinbarung regelt den Rahmen für die Urlaubsplanung der Beschäftigten der Kindertagesstätten und der Verwaltung von INA.KINDER.GARTEN. Damit werden die Verlässlichkeit der Urlaubsplanung und Rechtssicherheit bei der Festlegung des Urlaubs gewährleistet. Die Planung des Urlaubs geschieht grundsätzlich immer in der pädagogischen Verantwortung für die zu betreuenden Kinder und berücksichtigt im Sinne der gesetzlich verankerten Lebensweltorientierung (§ 22 SGB VIII) und des Trägerkonzeptes "Situationsansatz" die Belange der Kinder und ihrer Familien. In diesem Rahmen werden die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien so weit wie möglich in die Urlaubsplanung einbezogen. Die Geschäftsführung und der Betriebsrat bekennen sich zum Grundsatz der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Beschäftigten; dieser Grundsatz enthebt die Leitung nicht ihrer Gesamtverantwortung.
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